Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand November 2020
1. Allgemeines
- 1.1 Die DINOVINO vertreibt Produkte und Dienstleistungen, insbesondere über die Webseite www.DINOVINO.ch. Die vorliegenden Allgemeinen (nachstehend «AGB») gelten für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen DINOVINO und dem Bezüger von Produkten und/oder Dienstleistungen bei DINOVINO (Bezüger nachstehend «Kunde», DINOVINO und der Kunde zusammen nachstehend «Parteien»).
- 1.2 Der Kunde garantiert, dass er im Zeitpunkt seiner Bestellung mindestens 18 Jahre alt ist.
- 1.3 Allfällige allgemeine Geschäftsbedingungen des Kun- den werden hiermit wegbedungen.
- 1.4 Abweichungen von den vorliegenden AGB sind nur gültig, wenn diese von den Parteien schriftlich oder per E- Mail vereinbart wurden.
- 1.5 Sofern nebst diesen AGB besondere Vertragsbedingungen von DINOVINO anwendbar sein sollten, gehen die besonderen Bedingungen den vorliegenden AGB vor, soweit sie von diesen AGB abweichende Bestimmungen enthalten.
2. Bestellungen
- 2.1 Sämtliche Angebote von DINOVINO sind unverbindlich.
- 2.2 Durch die jeweilige Bestellung gibt der Kunde seinerseits ein Angebot ab, an welches er während 2 Wochen nach Zugang bei DINOVINO gebunden ist. Auf Wunsch des Kunden kann DINOVINO die Bestellung aus Kulanz freiwillig stornieren.
- 2.3 Nach Eingang einer Bestellung versendet DINOVINO in der Regel eine Eingangsbestätigung an die vom Kunden bekanntgegebene E-Mail-Adresse. Diese Eingangsbestätigung dient nur der Orientierung des Kunden über seine Bestellung und hat keine rechtlichen Wirkungen.
- 2.4 Der Vertrag zwischen den Parteien wird abgeschlossen, sobald DINOVINO Leistungen für den Kunden erbringt (z.B. Versand oder Übergabe von Produkten
- an den Kunden) oder eine Auftragsbestätigung versendet.
- 2.4 Alle von DINOVINO zu erbringenden Leistungen sind im Lieferschein und/oder der Auftragsbestätigung von DINOVINO abschliessend aufgeführt.
- 2.5 Der Kunde prüft die von DINOVINO erstellten Dokumente, insbesondere Rechnungen, Lieferscheine und die Auftragsbestätigungen, innert 5 Kalendertagen nach deren Versand (per Post oder digital) oder Übergabe. Allfällige Unstimmigkeiten teilt der Kunde während dieser Frist an DINOVINO mit, andernfalls die Dokumente als durch ihn genehmigt gelten.
3. Beschaffung von Produkten, Stornierungen, Jahrgangswechsel
- 3.1 DINOVINO ist berechtigt, Bestellungen jederzeit ohne Angaben von Gründen zu stornieren und/oder nur teilweise zu erbringen. Im Falle einer teilweisen oder vollständigen Stornierung der Bestellung bezahlt der Kunde nur die effektiv durch DINOVINO erbrachte Teilleistung.
- 3.2 DINOVINO ist in keinem Fall zur Beschaffung von Produkten oder bestimmten Jahrgängen von Weinen verpflichtet.
- 3.3 Falls DINOVINO beabsichtigt, einen anderen Jahrgang eines Weins auszuliefern als bestellt, so informiert DINOVINO den Kunden vor dem Versand per E-Mail über den geplanten Ersatzjahrgang, falls der Kunde die Option „Information bei Jahrgangsänderung“ in der Bestellübersicht angewählt hat. Nach dem Versand dieser E-Mail ist der Kunde berechtigt und verpflichtet, innert 14 Kalendertagen zu erklären, ob er mit dem angebotenen Ersatzjahrgang einverstanden ist oder ob er auf die Lieferung des betreffenden Weins verzichtet. Geht innert Frist keine Nachricht des Kunden bei DINOVINO ein, so gilt dies als Verzicht des Kunden auf die Weinlieferung. Im Falle eines Verzichts auf die Weinlieferung wird dem Kunden ein allfällig von ihm bereits bezahlter Preis samt Versand- und Verpackungskosten in der Regel innert 30 Tagen zurückerstattet (Rückerstattung auf die vom Kunden nach Kontaktaufnahme durch DINOVINO angegebene Kontoverbindung).
- 3.4 Sämtliche weitergehenden Ansprüche des Kunden aus den in dieser Ziffer 3 erwähnten Geschäftsvorfällen sind ausgeschlossen.
4. Preise, Kosten sowie Zahlungs- und Lieferbedingungen
- 4.1 Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken inklusive MWST.
- 4.2 Versand- und Verpackungskosten werden dem Kunden gesondert verrechnet (ausgenommen: als solche bezeichnete Gratislieferungen).
- 4.3 DINOVINO ist berechtigt, Lieferungen in mehreren Teilen auszuführen. Solche Teillieferungen haben für den Kunden keine zusätzlichen Kosten zur Folge.
- 4.4 Massgeblich für die vereinbarten Preise, Kosten, Zahlungs- und Lieferbedingungen ist die Rechnung von DINOVINO oder, wenn eine solche fehlt bzw. unvollständig ist, die Bestelleingangsbestätigung, oder wenn eine solche ebenfalls fehlt oder unvollständig ist, die dem Kunden bei Abschluss des Bestellvorgangs kommunizierten Preise, Kosten und Zahlungsbedingungen.
- 4.5 DINOVINO ist unabhängig von der vereinbarten Zahlungsart berechtigt, Bestellungen nur gegen Vorauskasse zu liefern bzw. erbringen.
- 4.6 DINOVINO tritt dem Kunden hiermit allfällige Rechte ab, die DINOVINO gegenüber dem Transporteur von Lieferungen an den Kunden zustehen. Im Gegenzug trägt der Kunde das Transport- und Zustellungsrisiko im Zusammenhang mit seinen Bestellungen bei DINOVINO
- 4.6 Rechnungen von DINOVINO sind innert der auf der Rechnung aufgedruckten Frist (ab Rechnungsdatum) und ohne jeden Abzug auf das darauf bezeichnete Konto von DINOVINO zu bezahlen. Mit Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Kunde ohne weiteres in Verzug. DINOVINO stehen die gesetzlichen Verzugsrechte zu.
- Dem Kunden stehen verschiedene Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung, die im Online-Shop des Verkäufers angegeben werden.
- Ist Vorauskasse vereinbart, ist die Zahlung sofort nach Vertragsabschluss fällig.
- 4.7 Kauf auf Rechnung:
Rechnung per E-Mail kostenlos
Einzahlungsschein/Rechnung via A-Post-Brief CHF 3.90
Gebühr Zahlungserinnerung (in Form einer Monatsrechnung, frühestens 30 Tage nach Bestellung) Administrationsgebühren pro Rechnung CHF 2.90
Gebühr 1. Mahnung CHF 18.00
Gebühr 2. Mahnung CHF 28.00
Gebühr 3. Mahnung CHF 38.00
Adress- oder Zahlungsnachforschungen CHF 16.00 + angefallene Drittkosten
Jahreszins (Teilzahlungen und Verzug) 14.9%
Rechnungskopie CHF 10.00
Inkassoübergabe CHF 50.00
5. Termine
- 5.1 Sämtliche von DINOVINO kommunizierten Versand- und Zustellungstermine dienen ausschliesslich der Orientierung des Kunden und sind nicht rechtsverbindlich.
- 5.2 Verspätet sich der Versand einer Lieferung (oder Teilen davon) um mehr als fünf Arbeitstage gegenüber dem von DINOVINO kommunizierten Termin, so ist der Kunde berechtigt, auf den verspäteten Teil der Lieferung zu verzichten. Ein solcher Verzicht ist nur gültig, wenn er sofort erklärt wird und vor dem Versand des verspäteten Teils der Lieferung bei DINOVINO eintrifft. Im Übrigen stehen dem Kunden aus der Überschreitung von Versand- und Lieferterminen keine Rechte gegen DINOVINO zu.
- 5.3 Ist eine erfolgreiche Zustellung aus Gründen, welche DINOVINO nicht zu vertreten hat (z.B. falsche Lieferadresse, Abwesenheit des Empfängers, fehlende Zufahrtsbewilligung usw.) nicht oder nur unter erschwerten Umständen möglich, so ist der Kunde verpflichtet, DINOVINO vermögensmässig so zu stellen, wie wenn die Zustellung erfolgreich verlaufen wäre (mindestens Übernahme der Versand- und Verpackungs- kosten). Im Übrigen gelten Ziffer 3 und Ziffer 4.6 hier vor.
6. Prüfung durch den Kunden
- 6.1 Der Kunde prüft von DINOVINO erhaltene Lieferungen innert 5 Kalendertagen nach der Zustellung bzw. Abholung und rügt in dieser Zeit allfällig festgestellte sichtbare Mängel sowie unvollständige Lieferungen schriftlich oder per E-Mail bei DINOVINO. Nach unbenütztem Ablauf dieser Frist gelten die von DINOVINO erhaltenen Lieferungen sowie der Umfang der Lieferung als durch den Kunden genehmigt.
7. Gewährleistung, insbesondere für Zapfenweine, und Haftung
- 7.1 Die Gewährleistungsfrist für verdeckte Mängel beträgt zwei Jahre ab Übergabe bzw. Ablieferung der der durch DINOVINO zu erbringenden Leistungen.
- 7.2 Stellt der Kunde fest, dass eine von DINOVIN erworbene Weinflasche fehlerhaft ist (nachfolgend «Zapfenwein»), so wird diese Flasche durch DINOVINO unter folgenden Voraussetzungen ersetzt (kumulativ)
- a. die Gewährleistungsfrist (Ziffer 7.1 hiervor) ist noch nicht verstrichen;
- b. die Flasche wird vom Kunden sofort nach Entdeckung des Fehlers bei DINOVINO vorbeigebracht oder nach Rücksprache und gemäss den Instruktionen von DINOVINO an DINOVINO eingesandt;
- c. die Flasche ist zu mindestens 2/3 gefüllt; und
- d. DINOVINO kann den Fehler ebenfalls feststellen.
- 7.3 DINOVINO ersetzt Zapfenweine unter den Voraussetzungen von Ziffer 7.2 hiervor durch eine elektronische Gutscheinkarte im Wert des Zapfenweins. Diese Gutscheinkarte berechtigt den Kunden, bei DINOVINO einen anderen Wein im Wert der Gutscheinkarte zu bestellen.
- 7.4 Mit Ausnahme der in Ziffern 7.1 und 7.2 erwähnten Mängelrechte stehen dem Kunden keine Gewährleistungsrechte gegenüber DINOVINO zu.
- 7.5 Die vertragliche und ausservertragliche Haftung von DINOVINO wird, soweit gesetzlich zulässig, vollumfänglich ausgeschlossen. DINOVINO haftet insbesondere für keine Personen und/oder Vermögensschäden (direkt oder indirekt bzw. mittelbar oder unmittelbar) und/oder entgangenen Gewinn. In jedem Fall ist die Gewährleistung und Haftung von DINOVINO auf den Preis der betreffenden Leistung von DINOVINO beschränkt.
8. Weitere Bestimmungen
- 8.1 Beizug von Dritten
- DINOVINO ist berechtigt, Dritte zur Leistungserbringung beizuziehen, insbesondere andere Weinhändler.
- 8.2 Kommunikation per E-Mail
- DINOVINO ist berechtigt, mit dem Kunden per E- Mail zu kommunizieren. Der Kunde ist sich bewusst, dass E-Mails durch Dritte mitgelesen werden können. Der Kunde trägt sämtliche Risiken im Zusammenhang mit der Übermittlung und Zustellung von E-Mails. Ins- besondere ist der Kunde dafür verantwortlich, seinen Posteingang und seinen Spam-Ordner regelmässig zu prüfen. Eine E-Mail von DINOVINO gilt im Moment ihres Versands durch die von DINOVINO benützten Server an die vom Kunden bezeichnete E-Mail-Adresse als beim Kunden zugestellt.
9. Nutzen und Gefahr
- 9.1 Nutzen und Gefahr an den durch DINOVINO zu erbringenden Leistungen gehen mit dem Verlassen der Leistungen am Sitz von DINOVINO oder der Mitteilung der Abholbereitschaft auf den Kunden über (es gilt der frühere Zeitpunkt).
- 9.2 Erfüllungsort für sämtliche Pflichten (des Kunden, von DINOVINO und Dritter) ist der Sitz von DINOVINO.
- 9.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Falle der Ungültigkeit oder Nichtigkeit einer Vertragsbestimmung ist diese durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
10. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
- 10.1 Auf diese AGB ist ausschliesslich materielles Schweizer Recht anwendbar. Die Anwendbarkeit des CISG ist ausgeschlossen.
- 10.2 Alle sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag zwischen den Parteien ergebenden Streitigkeiten, einschliesslich solcher über sein gültiges Zustandekommen, seine Rechtswirksamkeit, seine Abänderung oder Auflösung, werden durch die zuständigen Gerichte am Sitz von DINOVINO entschieden. Für Klagen von DINOVINO und in den gesetzlich zwingend vorgesehenen Fällen ist zudem das Gericht am Wohnsitz, Sitz bzw. Domizil des Kunden zuständig.